Bachelor Physik
Einführungsveranstaltungen
Allgemeine Einführungsveranstaltung am Institut für Physik
für Studierende des Bachelorgangs Physik, Materials Science & Engineering und Lehramt Physik
Mo, 13.10.2025 um 10:00 Uhr
Hörsaal T-1001 (Hörsaalzentrum Physik)
Einführungsveranstaltung für Studierende des Masterstudiengangs Materialchemie
Mo, 13.10.2025 um 10:00 Uhr
Raum R-242 (Physik Nordgebäude)
Introductory event for students of the Master's program 'Materials Science & Engineering'
Thu, 09 October 2025 at 2pm
Room S-288 (Institute of Physics, South Building)
Informationen zum WiSe 2025
Lehre
Beginn Vorlesungszeit: 13.10.2025
Ende Vorlesungszeit: 06.02.2026
Prüfungen
Anmeldung für Prüfungen erfolgt über STUDIS.
Weitere Informationen sind auf der Website des Prüfungsamtes zu finden.
Aufbau des Studiums
Stundenpläne (Physik B. Sc.)
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Vorlesungsverzeichnis Bachelorstudiengang Physik
1a Experimentalphysik
Grundlagen
Prof.Dr. Jan Lipfert, Dr. Andreas Hörner
Prof.Dr. Jan Lipfert, Dr. Andreas Hörner
1b Experimentalphysik
Vertiefung
PD Dr.habil. German Hammerl
PD Dr.habil. German Hammerl
Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda
Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda
Prof.Dr. Manfred Albrecht, Dr. Matthias Schreck
2 Theoretische Physik
3a Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren
Seminar
Prof.Dr. Gert-Ludwig Ingold
apl.Prof.Dr. Ursel Fantz, Prof.Dr. Wolfgang Brütting, Dr. Roland Friedl
Prof.Dr. Henning Höppe, Dr. Philip Ettlinger
Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda
Dr.rer.nat. Tobias Eul, Prof.Dr. Benjamin Stadtmüller
Prof.Dr. Jan Lipfert
3b Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren
Numerische Verfahren
Prof.Dr. Lisa Beck, Prof.Dr. Ngoc Tien Tran
3c Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren
Arbeits- und Präsentationstechniken
Prof.Dr. Gert-Ludwig Ingold
Prof.Dr. Gert-Ludwig Ingold
3d Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren
Soft-Skills
PD Dr.habil. German Hammerl
PD Dr.habil. German Hammerl
Claudia Lange-Hetmann, Nico Schroth
Claudia Lange-Hetmann, Nico Schroth
Claudia Lange-Hetmann, Nico Schroth
Dr. Ursula Weiß, Claudia Lange-Hetmann
4a Mathematik
Konzepte
Prof.Dr. Francesco Piazza
Prof.Dr. Francesco Piazza
4b Mathematik
Analysis
Dr.rer.nat. Marius Müller
Prof.Dr. Bernd Schmidt, Dr. David Santiago Correa-Cardeno
5a Nebenfach Chemie
Grundlagen
Prof.Dr. Dirk Volkmer
Prof.Dr. Dirk Volkmer
5b Nebenfach Chemie
Praktikum
Dr. Björn Bredenkötter
6a Nebenfach Informatik
Grundlagen
Prof.Dr. Robert Lorenz, Julian Frederik Linne, Patrizia Schalk
Prof.Dr. Robert Lorenz, Julian Frederik Linne, Patrizia Schalk
6b Nebenfach Informatik
Vertiefung
Vincent Le Claire, Jennifer Neumann, Prof.Dr. Peter Fischer
Prof.Dr. Peter Fischer, Vincent Le Claire, Jennifer Neumann
Prof.Dr. Gidon Ernst, Dr. Oliver Kosak, Dr.rer.nat. Hella Ponsar, Dr. Gerhard Schellhorn
Prof.Dr. Gidon Ernst, Dr. Oliver Kosak, Dr.rer.nat. Hella Ponsar, Dr. Gerhard Schellhorn
Prof.Dr. Rainer Lienhart, Katja Ludwig, Daniel Kienzle, Julian Lorenz, Robin Schön, Yasemin Sancak
Prof.Dr. Rainer Lienhart, Katja Ludwig, Daniel Kienzle
7a Nebenfach Mathematik
Grundlagen
Dr. Renate Motzer, Prof.Dr. Wolfgang Schneider, Nick Wittig
7b Nebenfach Mathematik
Vertiefung
Prof.Dr. Dirk Blömker, Gianna Götzmann
Prof.Dr. Marc Nieper-Wißkirchen
Prof.Dr. Lisa Beck
Prof.Dr. Markus Heydenreich, Rafael Engel
8 Abschlussleistung
9 Empfohlene Zusatzveranstaltung
Prof.Dr. Abhinav Sharma
Prof.Dr. Abhinav Sharma
► Archiv
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Nebenfach
Prüfungsauschuss (Physik B. Sc.)
Zusammensetzung des Ausschusses
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Ausschussmitglieder
Der Prüfungsausschuss hat in der Wahlperiode vom 1.10.2024-30.09.2026 folgende Mitglieder (Stellvertreter):
- Prof. Dr. Liviu Chioncel ( Prof. Dr. Fabian Pauly )
- Prof. Dr. Christine Kuntscher ( Prof. Dr. Nadine Schwierz )
- Prof. Dr. Philipp Gegenwart ( Prof. Dr. Wolfgang Brütting )
- apl. Prof. Dr. Helmut Karl ( Dr. Joachim Deisenhofer )
Beschlüsse und Mitteilungen
- 26.11.2020: Gemeinsamer Beschluss der Prüfungsauschüsse Bachelor Physik und Master Physik zur Erteilung der allgemeinen Prüfungsberechtigung
In Ihrer gemeinsamen Sitzung am 26.11.2020 haben die Prüfungsausschüsse Bachelor und Master Physik die Erteilung der allgemeinen Prüfungsberechtigung in diesen Studiengängen vereinheitlicht:
(1) NachwuchsgruppenleiterInnen am Institut für Physik und in den mit dem Institut für Physik assoziierten Arbeitsgruppen soll die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang Physik erteilt werden. Voraussetzung ist hier eine Förderung im Rahmen kompetitiver Exzellenzprogramme, beispielsweise dem Emmy-Noether-Programm, Sofja-Kovalevskaja-Preis oder ERC Starting Grant. Um die Voraussetzungen prüfen zu können, ist ein Antrag zu stellen. Dieser muss den Lebenslauf und einen Nachweis über die Laufzeit der Nachwuchsgruppe enthalten.
(2) Fortgeschrittenen HabilitandInnen am Institut für Physik und in seinen assoziierten Arbeitsgruppen kann auf Antrag die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang Physik erteilt werden. Es müssen die Voraussetzungen nach §2 und §3 HSchPrüfV erfüllt sein. Dem Antrag sind ein Lebenslauf, eine Empfehlung der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Fachmentorats und eine Aufstellung der abgehaltenen Lehrveranstaltungen beizufügen.
(3) Die unter (2) beschriebene Regelung kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auf promovierte WissenschaftlerInnen am Institut für Physik und seinen assoziierten Arbeitsgruppen Anwendung finden, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden. Neben dem Nachweis der Lehrerfahrung in den Physikstudiengängen ist in diesem Fall insbesondere eine nachdrückliche Empfehlung der Professorin bzw. des Professors erforderlich, in deren/dessen Arbeitsgruppe die Antragstellerin/der Antragsteller tätig ist.
(4) Prüfungsberechtigungen für den unter (1) genannten Personenkreis werden befristet für die Dauer der Förderung in dem jeweiligen Exzellenzprogramm vergeben. Erfolgt eine Verlängerung der Förderdauer nach einer Zwischenevaluation, ist ein neuer Antrag zu stellen. Für Personen, die unter Kategorien (2) und (3) fallen, wird die Prüfungsberechtigung befristet für höchstens 2 Jahre erteilt. Anträgen auf Verlängerung sind alle geforderten Unterlagen vollständig und aktualisiert beizufügen.
(5) Die Prüfungsausschüsse beauftragen in widerrufbarer Weise ihre Vorsitzende/Vorsitzenden, über Anträge nach Punkten (1)-(3) zu entscheiden. Strittige Fälle sollen in den Ausschüssen diskutiert werden.
- 18.10.2016: Prüfungsberechtigungen
Der Prüfungsausschuss präzisiert und ergänzt seinen Beschluss vom 18.07.2011 wie folgt.
(i) Fortgeschrittenen Habilitanden bzw. Habilitandinnen kann auf Antrag die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Bachelorstudiengang Physik erteilt werden. Dem Antrag ist ein CV und eine Aufstellung aller gehaltenen Lehrveranstaltungen beizufügen. Insbesondere muss eine zweisemestrige, selbständige Lehrtätigkeit (Vorlesungen, Wahlpflicht- und Spezialvorlesungen; nicht aber: Übungen, Seminare) im Bachelor- und/oder im Masterstudiengang Physik nachgewiesen werden. Eine Empfehlung des Fachmentorats ist beizufügen. (ii) Diese Regelung gilt entsprechend auch für Wissenschaftler bzw. Wissenschaftlerinnen, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden. In diesem Fall ist eine Empfehlung eines Professors bzw. einer Professorin des Instituts für Physik, in der Regel des jeweiligen Gruppenleiters bzw. der jeweiligen Gruppenleiterin, beizufügen. Letzteres, Punkt (ii), gilt insbesondere für Leiter bzw. Leiterinnen von Nachwuchsgruppen im Emmy Noether-Programm oder äquivalenten Nachwuchsgruppen. - 13.10.2016: Konstituierende Sitzung des neuen Prüfungsausschusses. Prof. Dr. U. Eckern wird für die Amtszeit bis 30.09.2017 zum Vorsitzenden und Prof. Dr. H. Krenner zum stellv. Vorsitzenden gewählt. Für die Amtszeit 01.10.2017 bis 30.09.2018 wird Prof. Dr. H. Krenner zum Vorsitzenden und Prof. Dr. U. Eckern zum stellv. Vorsitzenden gewählt.
- 04.05.2016: Die Erweiterte Universitätsleitung beschließt die neue, ab 1. Oktober 2016 gültige Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physik. Dies wird durch den Universitätsrat am 11.05.2016 bestätigt.
- 23.03.2016 (PA-Sitzung): Studienbeginn zum Sommersemester
Grundsätzlich soll das Studium zum Wintersemester aufgenommen werden (vgl. § 4 Abs. 6 der Prüfungsordnung), jedoch ist in begründeten Ausnahmefällen ein Studienbeginn im Sommersemester mit Zustimmung des Prüfungsausschusses möglich. Der Prüfungsausschuss bestätigt das folgende, bereits jetzt praktizierte Verfahren: Studierende, die sich zum Sommersemester in das erste Fachsemester einschreiben wollen, müssen ein Beratungsgespräch mit dem Studienberater, Herrn Prof. Karl, führen. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, die bei der Einschreibung vorzulegen ist. - 22.10.2015: Einrichtung einer Studiengangskommission für Bachelor & Master Physik
- 01.10.2014 (PA-Sitzung): Konstituierende Sitzung des neuen Prüfungsausschusses; Neuwahl des/der Vorsitzenden und des/der Stellv. Vorsitzenden
- 26.06.2014: Allgemeine Diskussionsveranstaltung zur Weiterentwicklung des Bachelor-Master-Programms Physik und zur Vorbereitung der Re-Akkreditierung
- 04.12.2013: Prüfungsanmeldungen nach Fristablauf (Beschluss der LuSt-Kommission)
Nach der Anmeldephase sollen Prüfungsanmeldungen nur noch in besonderen Ausnahmefällen (technische Probleme, ernsthafte Krankheit) mit entsprechenden Nachweisen innerhalb einer 14-Tage-Frist durch die Prüfungsausschüsse genehmigt werden. Abgabe des Antrags im Prüfungsamt! Zum Wiederholungstermin muss die Beantragung und Genehmigung zudem mindestens zwei Tage vor dem Prüfungstermin stattfinden.
Studierende OHNE Prüfungsanmeldung in STUDIS sind grundsätzlich nur dann zu Prüfungen zugelassen, wenn diese sich beim Prüfungsamt innerhalb der Meldefrist (An-und Abmeldephase) per E-Mail gemeldet haben, falls z. B. aus technischen Gründen keine Anmeldung möglich war. Der/Die Studierende muss eine solche "Meldung beim Pruefungsamt" durch eine E-Mail (Ausdruck) bzw. mit einem ScreenShot (Ausdruck) gegenüber der Prüfungsaufsicht (bei einer Klausur, mündlichen Prüfung etc.) oder der Prüferin oder dem Prüfer (bei einer Hausarbeit, Portfolio etc.) unaufgefordert nachweisen. Eine Teilnahme an der entsprechenden Prüfung erfolgt dann unter "Vorbehalt". Der/Die Studierende muss sich nach der Prüfung für die nachträgliche Anmeldung im System und die Eintragung der Prüfungsleistung mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. - 13.06.2013: Allgemeine Diskussionsveranstaltung mit den Studierenden zur Weiterentwicklung des Bachelor-Master-Programms Physik.
- 29.05.2013 (PA-Sitzung): keine Mitteilungen
- 11.10.2012 (PA-Sitzung): keine Mitteilungen
- 21.11.2011 (PA-Sitzung): keine Mitteilungen
- 18.07.2011 (PA-Sitzung): Prüfungsberechtigungen
- Fortgeschrittenen Habilitand/inn/en kann die Berechtigung zur Erstbegutachtung (und somit zur Betreuung) der Bachelorarbeit auf Antrag durch den Prüfungsausschuss erteilt werden. Dem Antrag muss ein Nachweis einer zweisemestrigen, selbständigen Lehrtätigkeit (Vorlesungen, Wahlpflicht- und Spezialvorlesungen; nicht aber: Seminare) und eine Empfehlung des Fachmentorats beigefügt werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Wissenschaftler/innen, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden.
- Die Berechtigung zur Zweitbegutachtung von Bachelorarbeiten wird allen Promovierten erteilt, wobei jedoch Erst- und Zweitgutachter/in (bzw. Erst- und Zweitprüfer/in) unterschiedlichen Lehrstühlen angehören müssen.
- 09.02.2011 (PA-Sitzung): keine Mitteilungen
- 23.12.2010: Vier neue Seminare (WAP 2) im Sommersemester 2011
Vier neue Seminare (WAP 2) im Sommersemester 2011: Glasübergang und Glaszustand (BaPhy-32-06), Energiesysteme der Zukunft (BaPhy-32-07), Leuchtstoffe in modernen Anwendungen (BaPhy-32-08), Festkörperspektroskopie (BaPhy-32-09) - 16.11.2010 (PA-Sitzung): keine Mitteilungen
- 21.05.2010 (PA-Sitzung): Fachsemestereinstufung, BAFöG-Leistungsnachweise
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Für die Fachsemestereinstufung wird festgehalten, dass ein Semester 30 LP entspricht, d. h. ein Student/eine Studentin wird bei einem Studienort- oder Studienfachwechsel in das zweite Semester eingestuft, wenn ihm/ihr mindestens 30, aber höchstens 59 LP anerkannt werden, etc.
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Für den BAFöG-Leistungsnachweis müssen nach dem 1. Fachsemester mindestens 20 LP vorliegen, nach dem 2. Fachsemester mindestens 40 LP, etc.
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- 08.01.2010 (PA-Sitzung): Neues Seminar (WAP 2), Analysemethoden ...
Der PA bescheidet zunächst den Antrag, die Veranstaltung "Seminar über Analysemethoden der Festkörperphysik an Großforschungseinrichtungen mit Exkursion" als WAP2-Modul anzuerkennen, negativ, da keine Modulbeschreibung vorliegt und die zu erbringenden Leistungen zurzeit nicht adäquat sind.
Nachtrag (WS 2010/11): Inzwischen wurde dieses Modul anerkannt; es ist unter der Signatur BaPhy-32-05 im Modulhandbuch zu finden. - 13.07.2009 (PA-Sitzung): Wahlpflichtmodul EP5
Die Wahlveranstaltung "Biophysics and Biomaterials II" wird als Wahlpflichtmodul EP5 mit 6 LP anerkannt. - 04.12.2008 (PA-Sitzung): Nebenfach Informatik
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Wahlveranstaltungen im Nebenfach Informatik: Im Bachelorstudiengang Physik können für das Modul N-I3 alle Veranstaltungen belegt werden, die von der Fakultät für Angewandte Informatik ab dem 3. Fachsemester angeboten werden. Voraussetzung ist eine Bewertung mit mindestens 6 LP. Die Studierende, die Informatik als Nebenfach gewählt haben, werden gebeten, die Anerkennung mit den Dozenten aus der Informatik vor der Belegung der Lehrveranstaltungen abzuklären.
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Da zurzeit nicht genügend Veranstaltungen in der Angewandten Informatik angeboten werden, die ohne weitere Voraussetzungen belegt werden können oder in die Terminplanung des 3. Semesters passen, kann alternativ auch die Mathematik-Veranstaltung "Wahrscheinlichkeitstheorie (Stochastik I)" mit den entsprechenden Übungen als Modul N-I3 mit 6 LP anerkannt werden.
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- 19.05.2008 (PA-Sitzung): Studis; Studienfachwechsel
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Der PA hält fest, dass nur diejenigen Studierenden, die sich fristgerecht über STUDIS angemeldet haben, an Prüfungen teilnehmen dürfen, da keinerlei technische Schwierigkeiten mehr bei der Eintragung bestehen.
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Falls ein Student/eine Studentin die Orientierungsprüfung im Studiengang Bachelor Physik nicht bestanden hat, kann er/sie sich in den Studiengang Bachelor Materialwissenschaften einschreiben, da das Grundstudium der beiden Studiengänge nicht identisch ist. Der umgekehrte Fall (Wechsel vom Bachelor Materialwissenschaften zum Bachelor Physik) ist ebenso möglich.
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Eine Immatrikulation in den Studiengang Bachelor Physik ist im Prinzip möglich, auch wenn der Studiengang Bachelor Materialwissenschaften an der Universität Augsburg endgültig nicht bestanden wurde.
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- 17.01.2008 (PA-Sitzung): Zweitprüfer; Math. Konzepte vs. Lineare Algebra
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Der PA hält fest, dass bei schriftlichen Prüfungen die Auswahl des Zweitprüfers - häufig ein(e) Doktorand(in) - sorgfältig zu erfolgen hat. (1) Der/Die Doktorand(in) muss mindestens ein Jahr Lehrtätigkeit nachweisen können (entweder Tutorien oder Praktikumsbetreuung). (2) Er/Sie muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens eine halbe Stelle innehaben, die über die Universität verwaltet wird. Die Liste der benannten Prüfer/Prüferinnen wird regelmäßig überprüft und dem Zentralen Prüfungsamt übermittelt.
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Anlässlich wiederholter Anfragen stellt der PA klar, dass die Module Mathematische Konzepte I und II nicht durch Lineare Algebra I oder II ersetzt werden können.
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Formulare (Physik B. Sc.)
Kontakte
- Telefon: +49 (0) 821 598-3432
- Sprechzeiten: 8:30 - 12:00 Uhr
- Telefon: +49 821/598 - 1111
- Telefon: 0821/598-5999